hält sich durch, und innerhalb seiner vollzieht sich das Sichaufhalten-bei einem Seienden. Es ist nicht so, daß auf der Stufe des Sichaufhaltens bei einem Seienden das Sichrichtenauf abgestellt würde, sondern das Sichrichten-auf hält sich durch und greift allen anderen Verhaltungsweisen vor und bestimmt sie. Hier ist mit dem Sichrichten-auf die Hinblicknakme gemeint, das Auffassen als, das »von wo aus« des Ansehens.
Auf dem Grunde der zweiten Stufe, des Sichaufhaltens-bei einem vorgegebenen Seienden, vollzieht sich nun das eigentliche Vernehmen, das Auseinanderlegen, das Auslegen in bestimmtem Sinne. Solches Vernehmen selbst bildet sich viertens als Vernommenhaben aus im Sinne der Verwahrung dessen, was vernommen ist. Im ganzen nähme sich der Erkenntnisprozeß dann wie folgt aus: Das erkennende Sichrichten-auf als Aufhalten-bei und Vernehmen tendieren auf das Vernommene in der Weise, daß es verwahrt wird, so daß das Erkennen im Vernommenhaben, d. h. im Wissen, das Erkannte auch dann hat, wenn es nicht aktuell zu ihm steht, es die Erkenntnis verwahrt als Besitz. Dies ist nur verständlich aus dem primären Charakter des Daseins als ›zu-sein‹, nicht aber wenn das Subjekt etwas Psychisches ist, das Vorstellungen hat, die aufbewahrt werden, und von denen gesagt werden muß, wie sie übereinstimmen.
Dieses verwahrende Behalten des Erkannten ist fünftens selbst nichts anderes als eine neue Weise des In-Seins, d. h. des Semsverhältnisses zum Seienden, das erkannt ist; das unter dem ersten Punkt charakterisierte In-Sein ist jetzt mit der Erkenntnis modifiziert.
Durch die ganze Stufenfolge des Erkennens, vom primären Sichrichten-auf bis zum Behalten, zeigt sich nur die Ausbildung eines neuen Seinsstandes des Daseins zu dem, was erkannt wird, eine Seinsmöglichkeit, als welche auch Wissenschaft und Forschung schon angezeigt wurden. Letztlich handelt es sich um Weisen der Zeitigung, und zwar greift die erste