›Möglichkeit der Erfahrung‹ bedeutet nicht den leeren Gedanken, daß so etwas wie Erfahrung möglich sei, sondern bedeutet die Ganzheit der Bedingungen dessen, was Erfahrung ermöglicht, und zwar primär ermöglicht. Die Erfahrung als ontische Erkenntnis wird primär ermöglicht durch die ontologische Erkenntnis, daher bedeutet ›Möglichkeit der Erfahrung‹: das ontologisch die Erfahrung Ermöglichende, die ontologische Verfassung des Vorhandenen, der Natur überhaupt. Dasjenige, was dergestalt eine Natur bestimmt, nennt Kant auch ›transzendentale [ontologische] Naturgesetze‹9. Mit diesen ontologischen Naturgesetzen, die den Gehalt dessen ausmachen, was die Erfahrung ermöglicht,›antizipieren wir die Erfahrung‹1O.
Zur ontischen Erfahrung gehören Anschauung und Denken, zur Möglichkeit der Erfahrung reine Anschauung und reines Denken. Die transzendentale Analytik als Wissenschaft vom reinen Denken ist die »Zergliederung unseres gesamten Erkenntnisses apriori [d. h. der Möglichkeit der Erfahrung] in die Elemente der reinen Verstandeserkenntnis.«11 Sofern nun das, was die Erfahrung, beziehungsweise das Vorhandene als Erfahrbares ontologisch ermöglicht, in sich eine geschlossene regionale Ganzheit ausmacht, müssen offenbar die hierzu gehörigen reinen Denkbestimmungen gleichfalls ein in sich verklammertes System darstellen. Für die Wissenschaft von diesen reinen Denkbestimmungen besagt das folgendes: Sie muß im vorhinein an dieser systematischen Einheit und regionalen Ganzheit der Möglichkeit der Erfahrung orientiert sein. Nur im vorgängigen Hinblick auf die Einheit der Ganzheit der Bedingungen, die die Erfahrung ermöglichen, können die einzelnen Bedingungen in sich abgeteilt und gesondert bestimmt werden, nicht aber kann man aufs Geratewohl und auf einen
9 a.a.O., Β 263, A 216
10 a.a.O., Β 264, A 217
11 a.a.O., Β 89, A 64